Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste zustande. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei den wir haben Ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn NTL ISERLOHN in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unser schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller.
2. Angebote und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigung erfolgen stets vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
3. Lieferzeiten und Lieferungen
a. Dem Besteller zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen NTL ISERLOHN hergeleitet werden können.
b. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt NTL ISERLOHN ausdrücklich vorbehalten.
c. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde , soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen , die von NTL Iserlohn nicht zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden
d. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von NTL ISERLOHN vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei NTL ISERLOHN oder beim Hersteller eintreten, insbesondere Höhere Gewalt , staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art Sabotage , Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann , wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges aufgetreten. Sollte NTL ISERLOHN mit einer Lieferung von mehr als vier Woche in Verzug geraten, kann er nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.
4. Zahlung und Preise
a. Die Preise verstehen sich ab Iserlohn. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung , Transportkosten , Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Besteller entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt am Folgetag nach der Lieferung.
b. NTL ISERLOHN behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen –insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkurschwankungen – eintreten. Auf Verlangen des Bestellers wird NTL ISERLOHN die Änderungen nachweisen.
c. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht NTL ISERLOHN ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinsatz der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schaden bleibt unberührt. d. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich NTL ISERLOHN vor, den restliche Auftragswert als Vorkasse anzufordern.
5. Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt in der Regel ab Iserlohn. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist „Lieferung ab Werk „ vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transportes sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer , dessen Beauftragten oder anderen Personen auf den Kunde über. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziffer. Soweit nichts anders vereinbart ist , schließen wir zu Gunsten und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung ab. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Besteller verantwortlich .
Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller . Die Kosten für die Verpackung und Entsorgung sind vom Besteller zu tragen.
6. Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehen. Der Besteller tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Produkte ab. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Bestellers gegen Feuer - , Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
b. Wenn der Wert der gestellten Sicherheiten 20% unserer Forderungen übersteigt, sind wir verpflichtet, insoweit Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Kommt der Besteller seinen Abnahmeverpflichtungen nicht nach , ist NTL ISERLOHN berechtigt, von dieser Summe 30% als Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Besteller übernimmt auf seine Kosten eine etwa notwendige Entsorgung der gelieferten Waren und Verpackungen.
c. Die der Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltswaren durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen nicht uns gehörenden Waren , erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien. Hat der Besteller auf von uns gelieferten und noch in unsrem Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den Fällen nur in Höhe des Fakturen wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird.
7. Gefahrenübergang Gewährleistung und Haftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mangelhaftigkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich geltend zu machen. Unterbleibt die Rüge innerhalb von sechs Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei den der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. NTL ISERLOHN gewährleistet , dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschreiben sind und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung der Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von NTL ISERLOHN schriftlich bestätigt wurden. NTL ISERLOHN übernimmt keine Gewähr dafür , daß Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von Ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden die zurückzuführen sind auf: Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art , falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und /oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei den, der Kunde weist nach , dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung beträgt sechs Monate und beginnt mit Ablieferung . Diese Frist ist Verjährungsfrist und gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt NTL ISERLOHN etwaige weitergehende Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Besteller weiter, ohne dafür selbst Einzustehen. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben , ist der Besteller verpflichtet , vor Inanspruchnahme von NTL ISERLOHN die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Lieferanten von NTL ISERLOHN ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Zu diesem Zweck wird NTL ISERLOHN dem Besteller auf Verlangen die eigenen Gewährleistungsansprüche dem Besteller auf Verlangen die eigenen Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten abtreten und die vom Besteller gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen, soweit diese zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sind . Wenn und soweit der Besteller hiernach nicht befriedigt ist, ist NTL ISERLOHN nach Ihrer Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht In der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt In sonstiger Welse die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so Ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller wird hierbei der Wert gutgeschrieben, der sich nach der sog. Zeitwertberechnungsmethode (ursprünglicher Bruttokaufpreis x [(durchschnittlicher Nutzungsdauer - gewichteter effektiver Nutzungen des Bestellers) durchschnittlicher Nutzungsdauer] ergibt. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes Im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale In Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es In diesem Fall unbenommen uns einen niedrigeren Aufwand als den In Rechnung gestellten, nachzuweisen. Weltergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Diese Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Unsere Ersatzpflicht Ist auf den vorhersehbaren Schaden, für Sachschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Personenschäden sind unbegrenzt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick In unsere Police zu gewähren. Haftung
NTL Iserlohn haftet in voller Höhe bei Vorsatz und grob fahrlässiger Schadensverursachung, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Personenschäden. NTL Iserlohn haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In sonstigen Fällen haftet NTL Iserlohn dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. In den Fällen der Ziffern 11.b und 11.c ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Höhere Gewalt / Leistungshindernisse Eine Haftung der Parteien bei Vorliegen höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder sonstigen, nicht von den Parteien zu vertretenden Vorkommnissen (Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland), ist ausgeschlossen. Diejenige Partei, die sich auf einen solchen Umstand beruft, ist zu dessen Nachweis und unmittelbarer Mitteilung an den Vertragspartner verpflichtet. Bei diesem und sonstigen Leistungshindernissen, die NTL Iserlohn nicht zu vertreten hat, ist NTL Iserlohn berechtigt, die ihr obliegende Leistung für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.
8. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen haben an NTL Iserlohn, Nußbergstrasse 55a, 58638 Iserlohn frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Diesen Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anforderung in Iserlohn unter Telefon 02371-934734 , Fax 02371-934736. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Bestellers. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere aber nicht ausschließlich im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen. Beruht die Beanstandung nur auf einem Bedienungsfehler oder mangelhafter Kenntnis anwendungstechnischer Zusammenhänge, sind wir berechtigt, für den Prüfungsaufwand eine Kostenpauschale von mindestens EUR 50,- zuzüglich weiteren Aufwendungen zu verlangen. Für Einsendungen nach Ablauf der Garantie berechnen wir dem Einlieferer eine Bearbeitungsgebühr von mindestens EUR 50,-. Das gilt auch dann, wenn der Artikel irreparabel ist oder nicht von uns bezogen wurde.
9. Urheberrechte
Die Firmennamen, Produktnamen und Logos in dieser Preisliste dürfen von Dritten nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Firmen benutzt werden. Es handelt sich um gesetzlich oder vertraglich geschützte Namen oder Bezeichnungen, auch wenn sie im Einzelfall nicht als solche gekennzeichnet sind. Die Preisliste und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung von Wort und Bild dieser Preisliste, insbesondere Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Speicherungen in elektronischen Systemen sind ohne schriftliche Zustimmung von NTL ISERLOHN unzulässig. Alle Angaben in dieser Preisliste sind unverbindlich, die technischen Daten entsprechen Herstellerdaten. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. NTL ISERLOHN gibt keine Gewähr und haftet nicht bei unzutreffenden Informationen oder fehlerhaften bzw. unterbliebenen Eintragungen. Alle Preise dieser Liste verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackung, Versicherung und Versandkosten, sofern im Artikeltext keine anders lautenden Angaben gemacht sind. Vorherige Preislisten verlieren bei Erscheinen neuer Listen ihre Gültigkeit.
10. Export
Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA Importierten Produkten, den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausführamt, 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim US-Departement of Commerce, Office of Export Administration, Washington, DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden, in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
11. Verschiedenes
Wird eine der getroffenen Vereinbarungen ungültig, bleibt hiervon die Gültigkeit des übrigen Vertrages unberührt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand ist Iserlohn. Auf alle für das Vertragsverhältnis begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Iserlohn. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten Iserlohn. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.